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PKG 1997 18

Graubünden · 1997-12-30 · Deutsch GR
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18 - Erläuterung; Berichtigung offensichtlicher Schreibfeh- l er durch den Gerichtspräsidenten (Art. 240 Abs. 3 ZPO). Wird im Urteilsdispositiv statt der Parzellen Nr. 986 und Nr. 988 zweimal die Parzelle Nr. 986 aufgeführt, so ist dies als offensichtlicher Schreibfehler präsidialfiter zu berichtigen. ZB 96 48 Verfügung vom 30. Dezember 1997 79